Verfahren gegen Betretungsverbot für den Fechenheimer Wald geht weiter

16.01.23
UmweltUmwelt, Bewegungen, Hessen, TopNews 

 

Von Fecher Presse Ag

Waldschützer: Wir klagen bis zum Verfassungsgericht
 
Anlässlich der Niederlage bei der Klage eines Waldschützers gegen das Betretungsverbot von zur Rodung vorgesehenen Teilen des Fechenheimer Waldes und einer sogenannten Sicherheitszone auf städtischen Waldgrundstücken erklärt Malek Schumann aus der Waldbesetzung: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts zum Betretungsverbot gibt uns wichtige Hinweise für weitere mögliche juristische Schritte unsererseits, auch wenn wir die Klage zunächst verloren haben. Wir werden vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel Beschwerde einlegen und sind bereit bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.“
 
Malek Schumann ergänzt: „Bedeutsam ist der Hinweis, dass eine Allgemeinverfügung für ein Betretungsverbot Versammlungen – und darum handelt es sich bei unserer Anwesenheit im Wald - nicht erfasst. Für uns ist das eine gute Nachricht. Schließlich fallen wir unter das Versammlungsrecht! Außerdem stellt das Gericht unzweideutig klar, dass die sogenannte Sicherheitszone um das Gebiet der geplanten Rodung nicht Teil des Planfeststellungsbeschlusses ist. Da die behaupteten Gefahren, die diese Zone nötig machen sollen, auch zu einer Gefährdung für Tier- und Pflanzenwelt führen können, ist zwingend eine Planänderung nötig. Denn der Autobahn GmbH nicht gestattet ist, derart auf andere Gebiete des Waldes, die ihnen nicht gehören, einzuwirken. Konkret darf sie nicht die städtischen Flächen des Waldes schädigen.
Zudem müsste das Forstamt für die städtischen Grundstücke die Polizei für einen Vollzug anfordern. Das ist mit gutem Grund nicht geschehen, denn die sogenannte Sicherheitszone ist nicht Teil des Baufeldes und somit auch nicht teil des Planfeststellungsbeschlusses. Wenn tatsächlich eine neue Zonierung vorgenommen werden soll, dann muss die Planfeststellung geändert werden.“
 
Alexis Passadakis von Attac Frankfurt kommentiert: „Die Autobahn GmbH drängt offensichtlich darauf Tatsachen im Fechenheimer Wald zu schaffen, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das kennen wir bereits aus der jüngsten Vergangenheit: Die Räumung des Hambacher Waldes wurde im Nachhinein gerichtlich als rechtswidrig eingestuft.“







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