Nach den Schwanenabschüssen an der Obermosel fordern Grüne erneut Verbandsklagerecht
Saarbrücken (sk) - Die saarländischen Grünen haben nach den umstrittenen Abschüssen von Schwänen an der Obermosel erneut mehr gesetzliche Eingriffsmöglichkeiten für Tierschützer gefordert. Dazu gehöre vor allem die Schaffung eines so genannten Verbandsklagerechtes, das das Land Bremen kürzlich als erstes Bundesland auf Betreiben der Grünen eingeführt hat. Ziel müsse es sein, bestimmten anerkannten Tierschutzvereinen die Mitwirkung an tierschutzrelevanten Rechtssetzungs- und Verwaltungsverfahren des Landes zu ermöglichen. Die Diskussion um das Sterben der Schwäne habe wieder deutlich gemacht, dass der Tierschutz bei der Landesregierung keinen hohen Stellenwert besitze.
Grünen-Generalsekretär Markus Tressel sagte dazu: „Die Schwäne haben es wieder hervorgebracht: Die saarländische Landesregierung hat keine Tierschutzagenda sondern vertritt in diesem Bereich ausschließlich Interessen von Jägern und Landwirten. Dagegen gibt es nur eine wirksame Möglichkeit, nämlich die gesetzliche Verankerung eines Verbandsklagerechtes für Tierschützer. Gegen untätige Behörden und bei Entscheidungen zum Nachteil von Tieren kann dann gerichtlich vorgegangen werden. Auch Tiere brauchen eben in derartigen Fällen eine Stimme in rechtlichen Auseinandersetzungen."
Die CDU Landesregierung müsse endlich den Mut aufbringen, das bestehende Ungleichgewicht zwischen den rechtlichen Möglichkeiten der Tiernutzer im Verhältnis zu denen der Tiere aufzulösen. Die CDU dürfe sich nicht länger einer Verbesserung des Tierschutzes in den Weg stellen. In anderen Bereich hätten sich derartige Verbandsklagebefugnisse bereits bewährt. So wurden z.B. im Naturschutzrecht, im Wettbewerbsrecht und beim Verbraucherschutz ähnliche Regelungen bereits mit Erfolg eingeführt.