Offener Brief von Bündnis90/DIE GRÜNEN Kreisverband Uelzen

09.10.12
UmweltUmwelt, Wirtschaft, Niedersachsen, TopNews 

 

von Bündnis90/DIE GRÜNEN Kreisverband Uelzen

Bündnis90/DIE GRÜNEN im Landkreis Uelzen fordert die Blue Mountain Exploration und andere Konzerne auf, die Suche nach Bodenschätzen in der Lüneburger Heide zu unterlassen

Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsführung der Blue Mountains Exploration LLC, NEW York,

Sehr geehrter Präsident Herr Pospich vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)!

Frau Pioch vom LBEG teilte per Brief am 12. September 2012 mit das die Blue Mountain Exploration beabsichtigt, auf 882 km2 in den Landkreisen Harburg, Heidekreis/Soltau-Fallingbostel, Lüneburg und Uelzen Erkundungen hinsichtlich der Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen durchzuführen. Wie jetzt weiter bekannt wurde sollen alleine im Landkreis Uelzen insgesamt 900 km2 untersucht werden.

Um das von vorne herein klarzustellen:

Wir werden uns mit allen Mitteln, welche uns rechtlich und juristisch zur Verfügung stehen, gegen dieses Vorhaben der Blue Mountain Exploration oder anderer Konzerne stellen. Dazu gehört auch die Änderung des Bundesberggesetzes und des niedersächsischen Landesberggesetzes, welche unseren kommunalen Handlungsspielraum stark einschränken.

Sollte dieses nicht ausreichen, werden wir alle Möglichkeiten des zivilen Ungehorsams und Demonstrationsrechtes ausschöpfen, um das Vorhaben der Blue Mountain Exploration und anderer Konzerne zu stoppen. Wir fordern Ihr Unternehmen eindringlich auf, Ihr Vorhaben zu stoppen und Ihren Antrag zurück zu ziehen.

Wir unterstellen der Blue Mountain Exploration, dass dieser Konzern nach Gasvorkommen suchen wird. Es ist allgemein bekannt, das in unserer Region Gasvorkommen vorhanden sind. Diese sind nur durch hydraulisches Fracken erschließbar. Beim Fracken werden giftige und gesundheitsgefährdene Stoffe wie z. B. Tetramethylammoniumchlorid (CAS 75-57-0) in die Erde bzw. unseren Grundwasserkörper verpresst. Das Sicherheitsdatenblatt entsprechend der EG-Verordnung Nr. 1907/2006, Stand 28.08.2012 sagt folgendes zu dieser Chemikalie:

 

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen

Acute Tox. 2 H300 Lebensgefahr bei Verschlucken.

Acute Tox. 3 H311 Giftig bei Hautkontakt.

 

· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG

T; Giftig

R25: Giftig beim Verschlucken.

Xn; Gesundheitsschädlich

R21: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.

Diese Angaben über die Giftigkeit und Gesundheitsschädlichkeit der Chemikalie Tetramethylammoniumchlorid (CAS 75-57-0) wurden von der Ärztin Dr. med. Gabriele Dostal, Giftnotrufzentrale München, bestätigt.

Anbei noch weitere fachliche Informationen, welche Ihnen ja bekannt sein dürften:

Die Frackingflüssigkeiten, die sowohl für die Horizontal- als auch für die Vertikalbohrung verwendet werden, enthalten u. a. sechs Chemikalien. Bei diesen handelt es sich um Tetramethylammoniumchloride (C4H13NO), Petroleum Destillate, Octylphenol Ethoxylate(C14H22O), Magnesiumnitrate (8MgN2O6) und -chloride und Biozide. Bei Tetramethylammoniumchlorid, auch als Tetraminchlorid bezeichnet, handelt es sich um ein Kohlenstoff-Ammonium-Chlorgemisch, welches bei Berührungen mit der Haut gesundheitsschädlich ist und Verätzungen verursacht. Demnach ist es beim Verschlucken ebenfalls giftig. Wenn es also bei Rohrstörungen in das Grundwasser gelangt, sorgt das für Vergiftungen. Octylphenol Ethoxylate greifen beim Einatmen die Lunge an und gelten als stark wasserschädigend. Bei Fischen führt es außerdem zu einer veränderten Spermienbildung, sowie zu einem reduzierten Hodenwachstum. Ebenso ist bei allen anderen Lebewesen eine hormonelle Veränderung zu beobachten. Auch mit den Bioziden und dem Petroleumgemisch sollte jegliche Berührung vermieden werden. Petroleum Destillate kennen wir aus von der Verwendung von Petroleumlampen, deren Herstellung in Deutschland 1999 gesetzlich verboten wurde, da das Gemisch bereits in geringen Menschen Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Biozid-Produkte werden zur Schädlingsbekämpfung verwendet, sind also für Menschen ebenfalls schädlich. Beim Fracking werden sie zur Bekämpfung von unterirdischen Mikroorganismen verwendet. Das Magnesiumnitrat ist als Salz der „Salpetersäure“ bekannt. Es ist leicht brennbar und die Explosionsgefahr ist bei diesem Stoff sehr hoch. Bei Kontakt reizt es die Augen und die Atemwege. Es handelt sich also um eine weitere Chemikalie die unsere Gesundheit beeinträchtigt, falls wir mit ihr in Berührung kommen. All diese chemischen Produkte wirken sich also auf die Gesundheit stark negativ auf, falls sie ins Trinkwasser gelangen.

Wir werden es nicht hinnehmen, dass Sie beabsichtigen, mit diesem giftigen Hochrisiko-Verfahren unser Grundwasser, Boden und Luft zu verschmutzen.

Alle diese Fakten und möglichen Auswirkungen von „Hydraulik Fracking“ genügen keinem Anspruch des vorbeugenden Gewässerschutz . Daher muss dem Besorgnisgrundsatz nach § 48 Wasserhaushaltgesetz (WHG) folgend dem Schutz der Trinkwasserressourcen der Vorrang vor der Förderung von unkonventionellem Erdgas eingeräumt werden.

In unserer Region benötigen wir keine Konzerne zur Erdgasförderung. Unsere Energieerzeugung beruht inzwischen zu über 100 % aus erneuerbaren Energien.

Mit freundlichen Grüssen

Bernd Ebeling

Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieur Fachrichtung Wasserwirtschaft und Kulturtechnik

Verantwortlich für diesen offenen Brief und die Presseerklärung:

Bernd Ebeling, Ratsmitglied der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen Uelzen

 


VON: BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN KREISVERBAND UELZEN






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