von Piratenpartei Frankfurt
Die Piratenpartei macht sich Sorgen um die Demokratie. Der Grund: Die Bundesregierung hat das 2003 verabschiedete Abkommen zur Verhinderung von Abgeordnetenbestechung zwar unterzeichnet, aber immer noch nicht in nationales Recht umgesetzt.
So ist es bislang in der Bundesrepublik nicht strafbar, einem Abgeordneten für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten Gegenleistungen zu versprechen und zu gewähren, wenn diese etwa zugunsten der Abgeordnetenfamilie erfolgten. Auch eine Bezahlung des Abstimmungsverhaltens in Fraktions- und ähnlichen Sitzungen ist noch immer nicht unter Strafe gestellt.
Die Frankfurter Piraten Christian Bethke und Stefan Schimanowski engagieren sich schon seit Jahren dafür, dass dieser Gesetzeslücke geschlossen wird. So haben sie vor zwei Jahren auf dem Römerberg den §108e Tag auf dem Römerberg veranstaltet und einen offenen Brief an die Frankfurter Stadtverordneten geschrieben [1].
Neuen Wind erhalten sie nun durch ein auf Netzpolitik.org illegal veröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags [2]. Dessen Ergebnis ist ernüchternd: Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind “praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung” und müssen dringend verschärft werden.
"Im derzeitigen Recht der Bundesrepublik gibt es in diesem Zusammenhang zwei große Lücken.", erklärt Stefan Schimanowski. "Es ist nicht strafbar einen Abgeordneten mittels Leistungen zu Gunsten Dritter zu bestechen oder einen Abgeordneten für Leistungen außerhalb des Parlaments und seinen Ausschüssen zu bestechen, z.B. für Abstimmverhalten in Fraktionssitzungen, in denen grundlegende Entscheidungen zur Parlamentsarbeit der Fraktion gefällt werden".
"Die Frage stellt sich schon, warum im Bundestag seit fast neun Jahren offenbar niemand gewillt ist, die derzeitige nur unvollständige Regelung in § 108e StGB auf internationalen Standard zu bringen", so Bethke weiter. "Der derzeitige Zustand steht einerseits im Widerspruch zum UNCAC Abkommen zur Verhinderung von Abgeordnetenbestechung, andererseits eröffnet er Wege zur Einflussnahme auf die Politik, die eines Rechtsstaats zutiefst unwürdig sind", ergänzt Bethke.
Bürgern, die den Text des wissenschaftlichen Dienstes unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz angefordert hatten, wurde mit Verweis auf das Urheberrecht die Weiterverbreitung verboten. Die Frankfurter Piraten spiegeln das Dokument dessen ungeachtet auf ihrer Webseite [3].
Das Programm der Piratenpartei fordert, dass alle mit staatlichen Mitteln finanzierten Informationen generell öffentlich zugänglich sein müssen. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn ansonsten überragend wichtige Rechtsgüter gefährdet würden.
[1] http://www.piratenpartei-frankfurt.de/content/offener-brief-die-fraktionen-im-frankfurter-stadtparlament
[2] https://netzpolitik.org/2012/exklusiv-wir-veroffentlichen-das-geheime-gutachten-das-strengere-gesetze-gegen-abgeordnetenbestechung-fordert
[3] http://www.piratenpartei-frankfurt.de/sites/piratenpartei-frankfurt.de/files/pdf/Abgeordnetenkorruption.pdf
VON: PIRATENPARTEI FRANKFURT