von pax christi
Kritische Aktionäre und pax christi fordern Trennung von Westbank-Geschäften und Entschädigungszahlung
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und pax christi verlangen von HeidelbergCement die Einhaltung des Völkerrechts. Bei der morgigen Hauptversammlung fordern der Dachverband und die pax christi-Nahost-Kommission sowie pax christi Baden-Württemberg die unverzügliche Trennung vom Geschäftsbereich der Tochterfirma Hanson Israel, der in dem von Israel besetzten palästinensischen Westjordanland tätig ist, sowie eine Entschädigungszahlung an die Enteigneten bzw. Geschädigten.
Für den Dachverband und als Sprecher der pax christi-Nahost-Kommission weist Dr. Manfred Budzinski darauf hin, dass es laut Geschäftsbericht 2012 im Jahre 2007 zum Kauf des britischen Unternehmens Hanson kam. Eine Tochterfirma des Baustoff-Herstellers Hanson ist Hanson Israel mit Sitz in Ramat Gan. „Dadurch unterhält HeidelbergCement auf dem besetzten palästinensischen Gebiet zwei Betonwerke (in Modiin Illit und Atarot) sowie ein Asphaltwerk und den sehr großen Steinbruch Nahal Raba (südlich von Elkana). Für den Steinbruch wurden von israelischer Seite über 50 Hektar Land von Bauern in der palästinensischen Gemeinde Az-Zawiya, auf deren Gemarkung er liegt, beschlagnahmt. Anders hätte dieser Steinbruch gar nicht eingerichtet werden können“, schildert Manfred Budzinski für den Dachverband und Sprecher der pax christi-Nahost-Kommission die Situation vor Ort.
HeidelbergCement solle seine Geschäftsbeziehungen mit den internationalen Menschenrechten und dem humanitäre Völkerrecht und seinen Normen in Einklang bringen. Manfred Budzinski: „Wenn sich der Staat Israel nicht an internationales Recht hält, ist dies für ein DAX-Unternehmen und einen Global Player im Baustoffbereich wie HeidelbergCement noch lange kein Grund, diesen Völkerrechtsbruch durch seine Geschäftstätigkeit im Westjordanland zu unterstützen. Die Trennung von diesem Geschäftsbereich von Hanson Israel ist unausweichlich!“
Der Dachverband der Kritischen Aktionäre hat für die Hauptversammlung einen Antrag auf Nichtentlastung von Vorstand und Aufsichtsrat gestellt, weil HeidelbergCement bislang nicht auf eine solche Forderung einging.
Im August 2013 wurde bereits das nach eigenen Angaben eines der weltweit führenden Baustoffunternehmen CEMEX von der Nordeuropäischen Bank Nordea aus dem Nordea Investment Management´s investment universe wegen Verletzung internationaler Normen bezogen auf die Menschenrechte ausgeschlossen, weil CEMEX „nicht erneuerbare Rohstoffe aus besetztem Gebiet entnimmt“. Manfred Budzinski: „Wir können uns nicht vorstellen, dass HeidelbergCement solch eine Maßnahme gegen sich – auch mit Blick auf die Aktionärinnen und Aktionäre – weiterhin riskieren will.“
Hintergrundinformationen:
Das Völkerrecht hat klare Regeln für eine Besatzungsmacht (hier der Staat Israel) aufgestellt. Artikel 1 der Vierten Genfer Konvention verpflichtet alle Staaten, für die Durchsetzung der Einhaltung des geltenden Völkerrechts Sorge zu tragen. Nach dieser Konvention sind der Lebensraum und die Institutionen der ansässigen Bevölkerung vor willkürlicher Enteignung, Zerstörung und Besiedlung durch die Besatzungsmacht geschützt. Dagegen hat die israelische Regierung bestätigt, dass das Gros des im besetzten Westjordanland abgebauten Materials in das israelische Staatsgebiet geht, der Rest an die Besatzungsarmee und die völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen, um diese auszubauen, was wiederum gegen die Interessen der einheimischen palästinensischen Bevölkerung und gegen das Völkerrecht verstößt.
Nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 ist es einer Besatzungsmacht eindeutig verboten, sich Rohstoffe aus besetzten Gebieten anzueignen:
Art. 55: „Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in dem besetzten Gebiete befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten.“
Art. 23: „Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt:
g) die Zerstörung oder Wegnahme feindlichen Eigentums außer in den Fällen, wo diese Zerstörung oder Wegnahme durch die Notwendigkeiten des Krieges dringend erheischt wird…“
Die EU-Missionschefs in der Region stellten z.B. in ihrem Bericht an den Ministerrat der EU „Area C and Palestinian State Building“ vom Juli 2011 u.a. fest:
„Als Besatzungsmacht ist Israel nach dem Humanitären Völkerrecht (IHL) immer für die Sicherung der Erfüllung der Grundbedürfnisse der besetzten Bevölkerung verantwortlich. Israel ist verpflichtet, seine Besatzung so zu handhaben, dass es zum Wohl der lokalen palästinensischen Bevölkerung geschieht, und nicht, um seine eigene Bevölkerung in das Gebiet unter Besatzung umzusiedeln. Das Humanitäre Völkerrecht geht davon aus, dass jede militärische Besatzung zeitlich begrenzt ist, basierend auf dem Verbot, durch Drohung oder mit Anwendung von Gewalt (Artikel 2, Abs. 4 der UN-Charta) Land in Besitz zu nehmen. Dadurch würde das Recht der Menschen auf Selbstbestimmung untergraben (Art. 1 ICCPR, Art. 1 CESCR). Die Besatzungsmacht … ist nur Verwalter des Landes mit zivilen Verpflichtungen gegenüber der Zivilbevölkerung…“ (Übersetzung durch Nahost-Kommission von pax christi Deutsche Sektion).
Vor nunmehr fast 10 Jahren (2004) bekräftigte das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zum Mauerbau die Rechtswidrigkeit bestimmter israelischer Besatzungsmaßnahmen, darunter den Bau von Siedlungen, und bestätigte die Rechtspflicht aller Staaten, diesen Maßnahmen „keine Beihilfe oder Unterstützung“ zu gewähren. Der Europäische Gerichtshof hat 2010 geurteilt, dass Siedlungen nicht zum Staatsgebiet Israels zählen. Die israelischen Siedlungen in der Westbank und in Ostjerusalem sind ein Haupthindernis auf dem Weg zu einem gerechten Frieden in Nahost. Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes heißt es: „In Bezug auf Eigentumserwerb oder Investitionen in den Siedlungen wird darauf hingewiesen, dass die Siedlungen nach Auffassung der Bundesregierung gegen das Völkerrecht verstoßen.“
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