von foodwatch e.V.
Kundin verlangt Herausgabe von Labor-Analysen über verdorbene Butter
Urteil für Freitag (9. Mai) erwartet
Um die Informationsansprüche gegenüber Unternehmen zu klären, unterstützt die Ver- braucherorganisation foodwatch die Klage einer Kundin gegen Aldi Nord.
Die Neumünsteranerin Ruth Rockenschaub verklagt den Handelskonzern auf Herausgabe von Ergebnissen einer Lebensmittel-Laborprobe. Der Fall (AZ 32 C /1629-13) wird an diesem Freitag (9. Mai) um 12:00 Uhr vor dem Amtsgericht Neumünster, Schleswig Holstein verhandelt.
Die Verbraucherin hatte Ende Mai 2013 zwei Päckchen "Irische Butter" bei Aldi Nord gekauft, die sich als verdorben herausstellten. Sie hatte daraufhin von dem Discounter Informationen darüber verlangt, was genau mit den betroffenen Paketen nicht in Ord- nung war.
Aldi Nord hatte gegenüber der Kundin zwar eingeräumt, dass die Butter nicht zum Verzehr geeignet war und versichert, man habe das Lebensmittel im Labor über- prüft - weigert sich jedoch bis heute, die Laborergebnisse herauszugeben.
"Ich will von Aldi nicht mit Warenproben und einer Entschuldigung abgespeist werden - ich will wissen, was in der verdorbenen Butter war, die ich gekauft habe", erklärte die 60 Jahre alte Klägerin Ruth Rockenschaub.
"Wenn Aldi angeblich Laboranalysen vorliegen, warum werden diese dann verschwie- gen?"
foodwatch sieht in der Klage einen Präzedenzfall: Im Lebensmittelrecht ist bislang selbst im Fall von Gesundheitsrisiken unklar, welche Informationsansprüche Verbraucher gegenüber Lebensmittelunternehmen haben. Im Lebensmittel- und Futtermittelgesetz- buch sowie im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist bisher nur geregelt, welche Informationen Behörden an die Verbraucher weitergeben müssen.
"Die Mauertaktik von Aldi Nord ist typisch für den Umgang von Lebensmittelunter- nehmen mit ihren Kunden. Mit der Klage möchten wir klären, ob Verbraucher auf Basis der geltenden Rechtslage gesundheitsrelevante Informationen von den Unternehmen einfordern können", sagte Andreas Winkler von foodwatch.
"Es steht zu befürchten, dass die Gesetze hinten und vorne nicht ausreichen, um den legitimen Informationsansprüchen der Verbraucher gerecht zu werden - sollte sich dies bewahrheiten, muss der Gesetzgeber nachbessern. Wir brauchen klare, direkte Aus- kunftsrechte auch gegenüber den Unternehmen."
Die Neumünsteranerin Ruth Rockenschaub ver- sucht mittlerweile seit fast einem Jahr vergeb- lich, die Aldi Nord nach eigener Aussage vorlie- genden Informationen zu erhalten.
Sie hatte beim Verzehr festgestellt, dass von den zwei Päckchen Butter ein unangenehmer, ranziger Geruch ausgeht. Daraufhin hatte sie beide Päckchen bei der Filialleiterin zurückge- geben und den Zustand des Lebensmittels reklamiert.
Erst auf mehrmaliges Nachhaken kam schließlich die Antwort von Aldi Nord:
Die Reklamation sei berechtigt und man habe das Produkt aus den Filialen zurückgerufen.
Darüber hinaus habe das Unternehmen selbstverständlich umgehend zusätzliche "labor- analytische Untersuchungen" veranlasst. Mit welchem Ergebnis wollte Aldi jedoch nicht preisgeben. Der Handelskonzern ließ lediglich mitteilen, dass man sich nicht weiter äußern werde.
Hinweise:
- Verhandlung vor dem Amtsgericht Neumünster, Schleswig-Holstein: 9. Mai 2014, 12:00 Uhr, Aktenzeichen 32 C /1629-13
- Klageschrift unter:
bit.ly/R3sKHF
- Pressefoto von Frau Rockenschaub zum Download unter:
bit.ly/1u4OaUr
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