von Andre Meister
Netzpolitik.org veröffentlicht die Regier- ungs-Gutachten zur Snowden-Befragung (Updates)
Asyl für Snowden? Anklage für Abgeordnete! Das haben amerikanische Juristen herausge- funden.
Die Bundesregierung will eine Befragung von Edward Snowden in Deutschland verhindern. Zur Unterstützung hat sie ein Gutachten eingeholt, das Bundestagsabgeordneten mit Strafverfolgung in den USA droht.
Ein britisches Gutachten sieht keine Strafbarkeit der Abgeordneten. Die Opposition im Untersuchungsausschuss kritisiert das als “Gefälligkeitsgutachten” und “Einschüchter- ungsversuch”.
Seit Mittwoch berichten Medien über Gutachten der Bundesregierung, mit dem diese eine Befragung von Edward Snowden in Deutschland verhindert. Leider wird immer nur in Auszügen berichtet. Wir haben jetzt alle drei “VS – Nur für den Dienstgebrauch” einge- stuften Original-Dokumente erhalten, die wir an dieser Stelle veröffentlichen:
Hier die Zusammenfassungen:
Bundesregierung: negative Auswirkungen auf deutsch-amerikanische Bezieh- ungen
Die Frage, ob die Bundesregierung im Rahmen der Amtshilfe die Ladung, die Einreise und den Aufenthalt eines ausländischen Zeugen zum Zweck der Vernehmung durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Deutschland zu ermöglichen hat, erfor- dert eine Abwägung der im jeweiligen Einzelfall betroffenen unterschiedlichen verfass- ungsrechtlichen Positionen. Für den Fall, dass Herr Snowden vom Untersuchungsaus- schuss in Deutschland vernommen werden würde, wäre mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen und insbesondere einer Beeinträchtigung der Kooperation mit US-Sicherheitsbehörden, die für die Sicherheit Deutschlands von grundlegender Bedeutung ist, zu rechnen.
Die rechtliche Würdigung hat ergeben, dass Herr Snowden auch im Ausland vernommen werden könnte. Vor diesem Hintergrund dürften nach Auffassung der Bundesregierung vorliegend die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschlands gegenüber dem möglichen Interesse des Untersuchungsausschusses an einer Vernehmung von Herrn Snowden in Deutschland überwiegen.
Die Bewilligung des US-amerikanischen Ersuchens um vorläufige Festnahme wird von der Bundesregierung geprüft. Über die Zulässigkeit einer Auslieferung hätte ein Oberlandes- gericht zu entscheiden. Es ist möglich, dass Herr Snowden im Falle einer Einreise nach Deutschland an die Vereinigten Staaten auszuliefern wäre.
Auch ein etwaiges freies, bzw. sicheres Geleit wäre in diesem Fall nicht geeignet, eine Auslieferung umfassend zu verhindern. Bei einer Vernehmung durch den Untersuchungs- ausschuss dürfte sich Herr Snowden nach deutschem Recht nicht strafbar machen.
Wegen einer möglichen Strafbarkeit der Fragesteller und/oder der anderen an einer Vernehmung von Herrn Snowden (mittelbar) beteiligten Personen nach US-Recht und UK-Recht hat die Bundesregierung Gutachten eingeholt, auf die verwiesen wird. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass aus Gründen eines fairen Verfahrens und insbesondere im Hinblick auf die dem Untersuch- ungsausschuss obliegenden Schutz- und Fürsorgepflichten Herrn Snowden ein Auskunf- tsverweigerungsrecht auch bei der Gefahr ausländischer Strafverfolgung infolge der Aussage zuerkannt werden müsste.
Amerikanische Kanzlei: Abgeordnete machen sich strafbar
Die US-amerikanische Kanzlei Rubin, Winston, Diercks, Harris & Cooke, L.L.P. (Spezialgebiet: Homeland Security) droht deutschen Bundestagsabgeordneten mit rechtlichen Schritten in den USA:
The United States has jurisdiction to prosecute crimes committed in Germany, Russia, or elsewhere through which classified information from the U.S. has been disclosed.
The immunity afforded by Germany to members of the Bundestag may be honored by the United States, but the United States is not required to do so.
It is a criminal offense in the United States to induce the repeat of previously released classified information; however the United States has never prosecuted such an act.
It is a criminal offense in the U.S. if the main perpetrator is induced to disclose U.S. classified information. Such release constitutes aiding and abetting, and may, depending on the facts, constitute “accessory after the fact,” conspiracy and theft of government property.
An arrangement of a date to reveal classified information can be regarded as an criminal agreement to release classified information and any overt act (which itself is non-criminal such as a phone call in furtherance of the agreement) completes the conspiracy.
The act of asking the perpetrator a question which he does not answer is not punishable as a violation of U.S. criminal law.
There is no legal distinction between release of classified information in a closed committee hearing and public release, as U.S. law protects classified information from being released to foreign governments in addition to release to the public.
A member of the Bundestag who makes public U.S. classified information that was disclosed in a closed session is liable under U.S. criminal law.
Britische Kanzlei: Abgeordnete nicht strafbar
Der britische Anwalt Aaron Watkins der Kanzlei Matrix Chambers kommt zur gegenteiligen Auffassung:
It is my opinion that German citizens who participate in a German parliamentary inquiry, in which reference is made to evidence or information classified in the UK, whether now in the public domain or not, would not be liable to prosecution as a matter of English criminal law. The key reasons for this are:
a. I have identified no offence with the extraterritorial jurisdiction to criminalize such conduct committed by foreign nationals abroad;
b. In any event, the purpose behind such a parliamentary inquiry (and the actions of any witnesses or those conducting the questioning) would not likely satisfy the requirements creating liability for any potential English offence;
c. The UK offences concerned with disclosure of classified information require in advance of any prosecution the express consent of the Attorney General. In the circumstances of this case, even if potential liability arose (which I conclude it does not), I cannot foresee circumstances in which such consent would be given to prosecute German parliamentarians for participating in a parliamentary inquiry.
If, in the course of the inquiry, the original witness somehow provided Information that rendered him punishable under UK law, I do not consider (in general terms) that those conducting the inquiry would be judged to have aided, abetted or conspired in the commission of any criminal offence committed by that witness contrary to English law.
In addition, and quite separately from the legal issues I am asked to consider, there would be extremely strong public policy considerations for no prosecution being contemplated by UK authorities.
Bundesregierung schüchtert Untersuchungsausschuss ein
Die linke Obfrau im Untersuchungsausschuss Martina Renner sagte dem Deutschlandfunk:
Dieses Gutachten soll Druck auf die Parlamentarier ausüben und eine Drohkulisse aufbauen.
Der grüne Abgeordnete Hans-Christian Ströbele, der bereits im ZDF Morgenmagazin das US-Gutachten kritisiert hat, sagte gegenüber netzpolitik.org:
Ich sehe das als Versuch der Bundesregierung, die Mitglieder des Untersuchungsausschusses einzuschüchtern. Es kann nicht sein, dass nun die Aufklärer strafbedroht werden. Wo kommen wir sonst hin. Wir müssen in Ruhe und unbeeindruckt von Drohungen unsere Ausklärungsarbeit tun könne.
Wenn nicht sogar ein Gefälligkeits-Gutachten vorliegt, kann man es mindestens ein “bestelltes Gutachten” nennen. Die Bundesregierung ließ nämlich die deutsche Botschaft in Washington eine große dortige, als neokonservativ geltende Rechtsanwaltskanzlei mit einem Gutachten beauftragen. Deren zuständiger Partner und Verfasser der Studie war früher unter der Reagan-Administration u.a. hochrangig im Justizministerium beschäftigt sowie mit Spionageabwehr. Nicht auszuschließen, dass dieses Gutachten sogar zutreffend eine schlimme US-amerikanische Rechtslage schildert.
Jedenfalls der Tenor des Gutachten, daß wir uns durch jedwede Vernehmung von Snowden unabhängig von deren Ort strafbar machen könnten, bekräftigt auch nochmals unsere Haltung, daß wir ihn dann gleich hier in Berlin leibhaftig im Ausschuß anhören sollten, so wie dies ja der anzuwendenden Strafprozeßordnung auch entspricht.
Realistischer erscheint das Gesamtergebnis des britischen Gutachters, wonach hiesige parlamentarische Aufklärer keinerlei britisches Recht verletzen, wenn sie u.U. rechtswidrige Überwachungstätigkeit britischer Sicherheitsbehörden untersuchen.
Der ebenfalls grüne Konstantin von Notz erklärte gegenüber netzpolitik.org:
In den letzten Tagen wurde öffentlich eine Stellungnahme der Bundesregierung diskutiert, ohne dass sie den Abgeordneten vorlag. Auf diesem Wege wird parlamentarische Kontrolle bewusst hintertrieben. Dass die Bundesregierung eine Antwort auf eine parlamentarische Frage am Parlament vorbei in den Medien durchsticht, um die Interpretationshoheit in der Angelegenheit zu haben, ist skandalös.
Die Position der Bundesregierung und der Großen Koalition ist angstgetrieben, widersprüchlich und grenzt an Sabotage an dem Aufklärungsauftrag des Parlaments. Für diese fortwährende Geschichte des Versagens der deutschen Bundesregierung trägt Frau Merkel die politische Verantwortung.
[…]
Das US-amerikanische Recht kennt nach unserem Kenntnisstand keinen Präzedenzfall für die Verfolgung von Verantwortungsträgern ausländischer Staaten. Das US-Justizministerium müsste das veranlassen, so etwas kann keine amerikanische Staatsanwaltschaft allein entscheiden. Das allerdings ist kaum vorstellbar. Schon die Kenntnisnahme bislang noch unveröffentlichter Dokumente müsste nach dieser Logik der Bundesregierung dann auch eine mögliche Strafbarkeit nach ausländischem Recht auslösen.
Dann könnten der Untersuchungsausschuss allerdings gleich die Arbeit einstellen. Untersuchungsausschüsse sind ja genau dafür da, Licht ins Dunkel zu bringen, wo die Justiz nicht hinkommt und deswegen mit parallelen Befugnissen ausgestattet. Strafbarkeit nach Völkerrecht zu Geheimnisverrat gibt es jedenfalls nicht und die deutschen Tatbestände sind ausgeschlossen, da der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ja strafrechtsanalog ermittelt, Geheimnisse werden über Geheimschutzvorschriften geschützt. Gleiches gälte für Anhörungen Snowdens: Alle Geheimnisse wären nach deutschem Recht streng geschützt.
Update:
Christian Flisek, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Untersuchungsausschuss NSA, gegenüber netzpolitik.org:
Die von der Bundesregierung getroffene Abwägungsentscheidung, wonach sie wegen einer möglichen Belastung der auswärtigen Beziehungen eine Vernehmung Edward Snowdens nicht im Wege der Amtshilfe unterstützen würde, geht mit keinem Wort darauf ein, welche Interessen hinter dem Aufklärungsauftrag des Ausschusses stehen. Es geht hier nicht um einen kleinen Skandal, sondern um die Aufklärung möglicher massenhafter Grundrechtsverletzungen von Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland. Angesichts der Streubreite derartiger Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Privatheit der Kommunikation greift die Abwägungsentscheidung aus meiner Sicht zu kurz.
[…]
Die in dem Gutachten einer amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei, das Teil des Berichts der Bundesregierung ist, angesprochene Frage, ob sich aus der Aufklärungsarbeit in Deutschland eventuell eine Strafbarkeit der an der Ausschussarbeit beteiligten Personen nach amerikanischem Recht ergibt, wird die parlamentarische Aufklärung nicht behindern. Mich wundert schon sehr, dass hierzu überhaupt eine US-Anwaltskanzlei beauftragt wurde. Schließlich war dies nicht Bestandteil unseres Ersuchens an die Bundesregierung.
Eine mögliche Strafverfolgung halte ich eher für eine überzogene These denn für eine reale Gefahr. Wir haben als Untersuchungsausschuss einen eindeutigen Auftrag des Deutschen Bundestages. Um diesen zu erfüllen, müssen wir uns die hierfür möglicherweise relevanten Informationen beschaffen und bewerten. Theoretisch-abstrakte Einschätzungen US-amerikanischer Anwaltskanzleien bringen uns davon nicht ab.
Martina Renner, Sprecherin der Bundestagsfraktion die Linke im Untersuchungsausschuss NSA, gegenüber netzpolitik.org:
Mit dem Rechtsgutachten einer US-Amerikanischen Kanzlei, nach der sich Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses strafbar machen, wenn sie ihrem Auftrag nachkommen, hat sich die Bundesregierung einen Bärendienst erwiesen. Was gegenüber den MdBs als Drohkulisse dienen und eine kleine Aufmerksamkeit der Kanzlerin gegenüber ihrem aktuellen Gastgeber sein sollte, wird zum Bumerang. Dadurch dass sich die Bundesregierung diese Gefälligkeitsstellungnahme aus den USA zu eigen macht, macht sie jedes vormals durch sie geäußerte Aufklärungsinteresse in Sachen massenhafter Überwachung der Kommunikation und politischer wie wirtschaftlicher Spionage durch NSA und Helfer zur Farce. Einschüchterungsversuche gegen Abgeordnete, die ihre Arbeit machen, sind anscheinend das letzte Mittel der Bundesregierung ihre Pflicht Snowden sicheres und freies Geleit nach Berlin zu gewähren, zu verweigern. Offenkundig geht hier die gute Stimmung beim Bankett mit Obama vor Grundrechtsschutz und verfassungsrechtlich gebotener Unterstützung der Aufklärungsarbeit im Bundestag. Die LINKE wird sich durch Bestellgutachten welcher Art nicht davon abbringen lassen am nächsten Donnerstag mit den Rechten der Opposition die Zeugenladung für Herrn Snowden nach Berlin zu beschließen.
André Hahn, stellvertretendes Mitglied im NSA-Untersuchnungsausschuss der Linken gegenüber netzpolitik.org:
Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Tätigkeit eines Untersuchungsausschusses des Bundestages zu unterstützen. Die jetzt vorgelegte Stellungnahme ist daher eine einzige Frechheit. Ein gutes Verhältnis zu den USA ist Bundeskanzlerin Merkel offenbar deutlich wichtiger als die Aufklärung der millionenfachen und eindeutig rechtwidrigen Ausspähung deutscher Bürgerinnen und Bürger durch die NSA. Vor allem sollte wohl der Besuch Angela Merkels bei US-Präsident Obama nicht durch einen absehbare Vernehmung Snowdens vor dem Ausschuss überschattet werden. Doch das sind völlig sachfremde Erwägungen.
Das Agieren der Bundesregierung ist für mich Feigheit vor dem Freund, denn es wäre genau jetzt die Pflicht der Kanzlerin, der US-Administration klare Grenzen aufzuzeigen. Doch dazu fehlt ihr offenbar der Mut… Geradezu abenteuerlich ist der Umstand, dass die Bundesregierung eine amerikanische Anwaltskanzlei einschaltet, die dann gleich auch noch prüft, welche strafrechtlichen Folgen die Vernehmung Snowdens in Deutschland für die Mitglieder des Untersuchungsausschusses haben könnte. Die ist ein unerträglicher Versuch der Einschüchterung gewählter Volksvertreter, die einstimmig vom Deutschen Bundestag den Auftrag erhalten haben,die NSA-Affäre aufzuklären. Ich lasse mich von niemandem einschüchtern oder gar bedrohen. Deshalb bleibt es bei unserer Forderung: Herr Snowden muss hier in Deutschland aussagen können und dafür mindestens sicheres Geleit gewährt bekommen, besser noch eine geschützte und unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Sofern die Bundesregierung und auch die sie tragende Koalition eine förmlichen Ladung Snowdens zur Zeugenvernehmung in Deutschland weiter verweigern, werden wir gemeinsam mit den Grünen das Bundesverfassungsgericht anrufen, um unsere Minderheitsrechte in der Opposition durchzusetzen.
[1] Bild: digitalcourage.
Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Andre Meister, Netzpolitik.org.
https://netzpolitik.org/2014/machen-sich-abgeordnete-strafbar-wir-veroeffentlichen-die-regierungs-gutachten-zur-snowden-befragung
VON: ANDRE MEISTER