NPD scheitert mit Klage gegen rheinland-pfälzische Landesregierung

29.11.07
AntifaschismusAntifaschismus, Saarland 

 

Mainz (sk) - „Der Kampf gegen den Rechtsextremismus ist eine der wichtigsten Aufgaben der Innenpolitik. Wir stellen uns der Herausforderung. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz stärkt die wehrhafte Demokratie. Das Gericht hat festgestellt, dass die NPD ‚im rechtsextremistischen Spektrum’ zu den aggressivsten Organisationen zählt". Die Frage eines Verbots stellt sich nach wie vor. Ich befürworte ein erneutes Verbotsverfahren", sagte Ministerpräsident Beck nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshof in Koblenz.

Die rechtsextreme NPD ist mit ihrer Klage gegen eine Broschüre der rheinland-pfälzischen Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz gescheitert. Das Ratgeberheft „Kommunen gegen Rechtsextremismus" verletze die NPD nicht in ihren Rechten als politische Partei, urteilten die Richter am Dienstag. Der besondere Schutz der Parteien durch Grundgesetz und Landesverfassung stehe in einer wehrhaften Demokratie der Aufklärung über Rechtsextremismus nicht entgegen.

In der Broschüre informiert das rheinland-pfälzische Innenministerium über mögliche Maßnahmen gegen Versuche der NPD, Immobilien im Land zu kaufen und Jugendliche mit sogenannten Schulhof-CDs als Mitglieder anzuwerben.

Nach dem Landesverfassungsschutz-Bericht 2006 handele es sich bei der NPD um eine „unverhohlen nationalistische Partei, die im rechtsextremistischen Spektrum zu den aggressivsten Organisationen zählt", hieß es in der Urteilsbegründung. Gegen diesen Inhalt sei die NPD jedoch nicht gerichtlich vorgegangen. „Er rechtfertigt die Erwähnung der NPD in der fraglichen Broschüre als Beispiel für rechtsextremistische Aktivitäten", teilte das Gericht mit. In dem Ratgeberheft gebe es somit kein willkürliches Werturteil.







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