Bezirksamt narrt BVV – 100.000 € für „was“ beschlossen?
Von Dirk Stegemann
Mit Verwunderung hat der Arbeitskreis „Marginalisierte – gestern und heute“ am vergangenen Freitag beim „Runden Tisch“ für einen Gedenkort zu den ehemaligen Arbeitshäusern Rummelsburg auf den Antrag des Bezirksamtes und Beschluss der BVV Lichtenberg reagiert, der de facto einen Blankoscheck über 100.000,- aus dem Haushalt 2014 darstellt. Dazu erklärte der Arbeitskreis:
„Jedwede Form eines Interessenbekundungsverfahrens zu einer begrenzten und inhaltslosen Ausschreibung einschließlich Finanzierung zum derzeitigen Zeitpunkt halten wir für formell und inhaltlich nicht tragbar. Die so genannte Expertenkommision wie auch der „Runde Tisch“ erweisen sich als überflüssig und ausschließlich Deckmantel bzw. Spielball für politische Entscheidungsträger_innen und staatliche „Gedenkpolitik“ zur Umsetzung eigener Interessen und Motivationen. Dafür lassen wir uns nicht länger über die „Mitmachfalle“ instrumentalisieren. Die 100.000,- € aus dem Bezirkshaushalt 2014 sollten daher lieber in soziale Projekte, Schulen und Kindertagesstätten,in die Lebensbedingungen sozial und rassistisch ausgegrenzter Menschen sowie in den aktuellen Kampf gegen Ungleichwertigkeitsdenken, Rassismus und soziale Ausgrenzung investiert werden.“
Wir können weder die fortgesetzte Vorgehensweise des Bezirksamtes, über die Köpfe eines Teiles des „Runden Tisches“ hinweg zu entscheiden und zu handeln sowie ständig vollendete Tatsachen nach eigenen Interessen und Motivationen zu schaffen, länger hinnehmen. Noch können wir die Verantwortung für eine aus unserer Sicht bisher völlig offene, höchst umstrittene und fragwürdige Ausgabe von 100.000,- € mittragen, die auf Fehlinformationen im Antrag des Bezirksamtes fußt. Deshalb haben wir den „Runden Tisch“ am 22. November mit sofortiger Wirkung verlassen und fordern die Abgeordneten der BVV Lichtenberg auf:
1. Den angeblich „fortgeschrittenen Beratungsstand des Runden Tisches "Gedenken an der Rummelsburger Bucht" detailliert abzufragen und dabei alle derzeitigen und ehemaligen Beteiligten anzuhören.
2. Den „zweistufigen Gestaltungs- und Realisierungswettbewerb“, der zu keinem Zeitpunkt vom Runden Tisch beschlossen wurde und zum derzeitigen Zeitpunkt auf keinerlei gemeinsame „Erkenntnisse“, Konzepte und inhaltliche Absprachen, Diskussionen und Ausrichtungen zu einem Gedenkort fußt und die Verantwortung lediglich auf die Künstler_innen abwälzt, zu hinterfragen und zu stoppen. Vor jeder weiteren Entscheidung muss auf den Sachverstand vieler gedenk- und erinnerungspolitischer sowie künstlerisch-gestalterisch tätiger Akteur_innen und Institutionen auf dem Gebiet von Gedenkorten und Ausschreibungen zurück gegriffen und diese in Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
3. Es gibt keine „Ergebnisse“, „die es erlauben, einen Gestaltungswettbewerb für den künftigen Gedenkort Rummelsburg auf den Weg zu bringen.“ Weder hat die Expertenkommission bisher nach ihrer Konstituierung auch nur einmal getagt, noch ist der Runde Tisch über Gedenkstättenrundgänge und Vorträge von Akteur_innen zu einzelnen Zeitepochen hinaus gegangen. Diskussionen oder gar gemeinsame „Ergebnisse“ daraus sowie zu Inhalten und Ausrichtungen eines zukünftigen Gedenkortes über die sehr komplexe und differenziert aufzuarbeitende Geschichte gab es ebenso wenig, wie zu den künstlerisch-gestalterisch möglichen Formen. Das Bezirksamt sollte von der BVV aufgefordert werden, die grundsätzliche Funktions- und Arbeitsweise sowie die Entscheidungsfindung eines Runden Tisches abzufragen, wenn dieser nicht zu einer Farce werden und Akteur_innen über das Abnicken vorgesetzter, beschlossener und vollendeter Tatsachen lediglich im Sinne von politischen Entscheidungsträger_innen sowie einer umstrittenen staatlichen „Gedenkpolitik“ instrumentalisiert werden sollen.
4. Erneut die Kritik des Arbeitskreises an den zwei aufgestellten, geschichtsverzerrenden Gedenktafeln aufzugreifen und die somit vorhandenen „Markierungen“ durch eine dritte Tafel zu den Naziverbrechen zu ergänzen sowie über einen zentraleren Ort der Aufstellung nachzudenken. Dies könnte die ständig konstruierten und vorgeschobenen Sachzwänge und verkürzten Zeitfenster aushebeln und den Mitteleinsatz effektiver gestalten. Lediglich weitere „historische Markierungen“ einschließlich einer begrenzten Ausschreibung zu initiieren, ohne ein tiefgreifendes Konzept und ohne jede perspektivische Ausrichtung zu deren beständigen Ausbau bzw. Erweiterung im Rahmen fortgesetzter, notwendiger Forschungen für insgesamt 200.000,- €, verpufft größten Teils wirkungslos und ist keinesfalls pädagogisch, aufklärerisch nachhaltig. Hier müssen insbesondere Akteur_innen aus dem Bildungsbereich, wie z.B. die GEW etc. einzubezogen werden. Quantität ersetzt nicht automatisch die Qualität. Dem Hinweis der Vertreterin des Bezirksamtes, dass von den bereitgestellten 100.000,- € aus dem Bezirkshaushalt sonst auch hätten 5 Schulen bzw. Kindertagesstätten ausgestaltet werden können, so diese „historischen Markierungen“ nicht im vorgeschriebenen, von außen konstruierten Zeitzwang fertig würden, folgt der Arbeitskreis nicht nur unter diesen Umständen, sondern empfiehlt dies ausdrücklich. Ebenso wären die 100.000,- € derzeit besser zu Gunsten von z.B. Wohnungslosen und Geflüchteten investiert und gleichzeitig mehr Raum und Zeit für eine Gedenk-, Lern- und Forschungs- sowie einer Begegnungsstätte geschaffen, die dem Namen auch gerecht wird und umfassend sowie differenziert über die Entstehung, Geschichte und Hintergründe sowie Betroffenen von 100 Jahren sozialer Ausgrenzung in verschiedenen Zeitepochen einschließlich den Kontinuitäten sowie Brüchen bis heute perspektivisch-aufklärerisch thematisiert.
5. Die bereits in der letzten Legislaturperiode beschlossene Anfrage an den Rat der Bürgermeister_innen endlich umzusetzen und die Voraussetzungen für die Einbeziehung des Bundes, des Landes Berlin sowie aller anderen Bezirke zu initiieren, die dem überregionalen Charakter sowie Wirkungsgrad der ehemaligen Rummelsburger Arebitshäuser gerecht wird. Die historische Mitverantwortung muss eingefordert werden.
6. Eine Diskussion darüber zu führen, ob das „Themenjahr“ 25. Jahrestag des Mauerfalls am 9. November 2014 generell und insbesondere mit Bezug auf die Geschichte der ehemaligen Arbeitshäuser ausschließlich auf die Geschichte der DDR-Haftanstalt reduziert werden kann. Dem Vorwurf des Geschichtsrevisionismus und der Verharmlosung des deutschen Faschismus bzw. der Dämonisierung der DDR sollte von vorneherein entgegen gewirkt werden. Eine Reduzierung der Thematik „Geschichte sozialer, rassistischer und gesellschaftlicher Ausgrenzung“ am Beispiel der Geschichte der ehemaligen Rummelsburger Arbeitshäuser auf die DDR auf Grund einer regionalen, standortbezogenen Zuschreibung birgt diese Gefahr in sich, ist zu verkürzt und wissenschaftlich unhaltbar. Unrecht und soziale Ausgrenzung mit Kontinuitäten und Brüchen gab es mit Differenzierungen und unterschiedlichen gesellschaftspolitischen sowie zeithistorischen Hintergründen in beiden deutschen Staaten nach 1945 und auch nach 1990 bis heute. Die Herauslösung und Isolierung der DDR-Geschichte der ehemaligen Arbeitshäuser Rummelsburg aus historischen Kontinuitäten und Brüchen sowie zeitgeschichtlichen Kontexten, läuft einer grundsätzlichen Aufarbeitung entgegen. Darüber hinaus ist die suggerierte und unhinterfragte Konstruktion zweier angeblich homogener Betroffenengruppen, der „politisch Verfolgten“ und der „Kriminellen“ so weder formell noch wissenschaftlich-analytisch haltbar bzw. aufgearbeitet. Deshalb muss das Themenjahr und die Forschung sowie Aufarbeitung in Bezug auf soziale Ausgrenzung und Unrecht mit allen Differenzierungen eines komplexen Themas erweitert werden, über den ausschließlichen Themenbezug DDR hinaus, um glaubwürdig zu sein und als nicht populistisch sowie politisch motiviert wahrgenommen zu werden.
Abschließend fordern wir die Abgeordneten der BVV Lichtenberg sowie des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, alle Möglichkeiten zu prüfen sowie Initiativen zu ergreifen, damit der Senat seinen Einfluss auf den Liegenschaftsfonds geltend macht, um einen Gedenk-, Lern- und Forschungsort sowie eine Begegnungsstätte auf dem derzeit noch von der Berliner Polizei angemieteten Areal der ehemaligen Rummelsburger Arbeitshäuser nach dessen Rückgabe und vor dem Weiterverkauf festzuschreiben.