Von Niedersächsische Initiative gegen Berufsverbote
Am Vortag des 51. Jahrestags des sog. Radikalenerlasses von 1972 hat die
Niedersächsische Initiative gegen Berufsverbote vor dem Landtag an dieses Unrecht erinnert. Der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Niedersächsischen Landtags, Claudia Schüßler (SPD), wurden 17 individuelle Petitionen von Betroffenen übergeben.
Ebenfalls anwesend bei der öffentlichen Übergabe vor dem Landtag waren die
stellvertretende niedersächsische Ministerpräsidentin, Kultusministerin Julia Willie
Hamburg (Grüne), und die Vorsitzende des Innenausschusses, Doris Schröder-Köpf
(SPD). Unterstützt wurden die Betroffenen außerdem von der Vizepräsidentin des
Landtages, Meta Janssen-Kucz (Grüne), sowie weiteren Abgeordneten der
Regierungskoalition.
Die Leiterin der Landesrechtsschutzstelle des Ver.di-Landesbezirks Niedersachsen-
Bremen, Martina Dierßen, und der Sekretär für Beamt:innenpolitik der GEW
Niedersachsen, Dr. Björn Brennecke, nahmen ebenfalls teil und solidarisierten sich
wie die Politiker:innen mit den Forderungen der Betroffenen nach Einrichtung eines
Runden Tisches zu ihrer Rehabilitierung und Entschädigung. Anknüpfend an den
Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2016, in dem die Praxis der Berufsverbote als
klares Unrecht gewertet wurde, soll in Niedersachsen die Aufarbeitung dieses
unrühmlichen Kapitels bundesdeutscher Nachkriegspolitik zu Ende geführt werden.
Für die Niedersächsische Initiative gegen Berufsverbote forderte Cornelia Booß-
Ziegling, dass es auch in Zukunft in Niedersachsen keine Neuauflage des sog.
Radikalenerlasses und politisch motivierte Berufsverbote geben darf.
Die Petitionen enthalten erschütternde Darstellungen, welch großes Unrecht und
Leid die Betroffenen in den 1970er und 1980er Jahren der Bonner Republik erfahren haben. Sie waren damals junge und engagierte angehende Lehrer:innen,
Richter:innen Wissenschaftler:innen oder Beschäftigte bei Post und Bahn. Als
angeblichen „Verfassungsfeinden“ wurden ihnen der Zugang zum Öffentlichen
Dienst, damit die Ausübung ihres Berufs verwehrt und ihre Existenzgrundlage
entzogen – mit z. T. erheblichen nicht nur materiellen Nachteilen bis heute.
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses berichtete, dass sie aus ihrem
persönlichen Umfeld mit dem Thema vertraut sei, erläuterte das Verfahren und stellte in Aussicht, dass sich der Petitionsausschuss gründlich und umfassend mit den vorgetragenen Forderungen beschäftigen werde.