(Berliner Zeitung [*]): Anmerkungen zu ‚NoCovid – Teil II‘
von Detlef Georgia Schulze
Vor gut drei Wochen – Montag, den 18.1. – wurde das #NoCovid-Papier „Eine neue proaktive Zielsetzung für Deutschland zur Bekämpfung von SARS-CoV-2“ veröffentlicht. Am Mittwoch, den 10.2. folgte ein Nachschlag: „2. Teil: Handlungsoptionen“.
„NoCovid“ sollte – trotz des ähnlichen Namens – nicht mit „ZeroCovid“ (s. dazu insb. bereits die Hinweise in meinen Blog-Artikeln vom 20.1, 21.1. und 25.1.) verwechselt werden.
1. War schon die Blumigkeit des linken Bewegungs-Jargons in der ZeroCovid-Petition kein Lesevergnügen, wurde der Lesegenuß bei „Toolboxes“, „smarten MobilitätseinÂschränkungen“, „Incentivierungen“ und „Motivationskampagne“ in der Fortsetzung des NoCovid-Papiers nicht größer. – Aber Schwamm drüber.
2. Das Bildchen auf Seite 8 der NoCovid-Fortsetzung ist recht eingängig:
Ich möchte aber die Frage aufwerfen, ob es für die Realisierung des fiktiven Weges oben rechts dieses ganzen Jargon-Schnickschnacks (Zonen, Toolboxes etc.) bedurfte hätte – und es nicht gereicht hätte, spätestens am 14.10. wieder zu den Maßnahmen vom 16. und 23. März zurückzukehren.
Erkenntnisinteresse hinter dieser Frage: Solange, Sozialismus/Kommunismus nicht auf der Tagesordnung steht, eine Präferenz für generelle bürgerlich-demokratische RegeÂlungen statt suum cuique–Verhältnismäßigkeits-Geschwätz [**]. (Vielleicht finde ich GeÂlegenheit, diesen kurzen Hinweis noch etwas elaborieren.)
3. Auch dieses Bildchen (von Seite 23) finde ich recht interessant:
Bleiben nur die Fragen:
a) Wo auf dieser Kurve befinden wir uns im Moment? – Die FDP würde vermutlich saÂgen: ‚Bereits rechts unten.‘ Die LandesregierungschefInnen: ‚Ziemlich genau auf dem Höhepunkt.‘ Die Papier-AutorInnen vermutlich (und ich jedenfalls): ‚Irgendwo links des Höhepunkts.‘
b) Welcher Punkt ist anzustreben? Die Papier-AutorInnen würden vermutlich sagen: ‚Der Höhepunkt ist anzustreben.‘ Viele Linke (ich eingeschlossen), soweit sie nicht IndividualanarchistInnen sind, würden sagen: ‚Es darf durchaus noch etwas rechts vom Höhepunkt sein und vor allem kommt es auf Frage c) an.‘
c) Wie wird „wirtschaftliches Optimum“ definiert? BIP? Lohnsumme? etc.
4. Mögliche Schnittmengen zwischen #NoCovid einerseits sowie #ZeroCovid und Anti-Covid effektiv (#ACe) andererseits:
a) Frühe Quarantäne mit Lohnausgleich und freiwillige Hotel-Quarantäne statt folge-inÂfektions-trächtiger ‚zu Hause-Quarantäne‘
„Jeder Verdachtsfall wird zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Test angeleitet, sich umgeÂhend zu isolieren, bis ein negatives Ergebnis vorliegt bzw. die Quarantäne beendet ist. Gleichzeitig ergeht die Aufforderung an den Getesteten, alle Kontakte der letzten Tage zu benennen. Die arbeitsrechtlichen Regeln sind so anzupassen, dass die schnelle proÂaktive Isolation ermöglicht und gefördert wird (siehe auch TB „Wirtschaft und ArbeitsÂmarkt“).“ (S. 20)
„Arbeitsrechtliche Flankierung von Selbst-Isolation und Quarantäne: Eine präventive proaktive Quarantäne aufgrund eines positiven, selbst durchgeführten Schnelltests kann nur funktionieren, wenn dies arbeitsrechtlich wie eine Krankmeldung (insbesondere Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung) behandelt wird.“ (S. 26)
„Beispiele zur vergleichsweisen Wirtschaftlichkeit: (1) Eine volle Ausschöpfung der laut RKI gemeldeten gegenwärtigen Testkapazitäten der Labore (KW5/2021) und der geltenÂden Tarife nach Testverordnung des BMG vom 27.01.2021 würde wöchentliche Kosten im niedrigen dreistelligen Millionenbereich erzeugen. (2) Eine freiwillige 5-tägige IsolieÂrung von 100.000 Personen/Woche in Quarantänehotels pro Woche würde unter der Annahme der Kosten von 50 EUR/Tag wöchentlich bis zu 25 Mio. Euro kosten. Vorteile: a) Vermeidung von Ketteninfektionen im Haushalt bei Heimisolation; b) Investition kommt direkt den beteiligten Hotels zugute.“ (S. 25, FN 6)
b) Forcierung der Impfstoffproduktion – allerdings mit dem Unterschied zwischen „PräÂmien“ versus Zwangslizenzierungen / Vergesellschaftung der Patente.
„Nach aktuellen Schätzungen (basierend auf plausiblen Annahmen) liegt der gesamtgeÂsellschaftliche Vorteil einer zusätzlichen zum Jahresanfang 2021 verfügbaren Impfung bei 1500 Euro (1750 US-Dollar), während der aktuell gezahlte Preis pro Impfung in EuÂropa bei 4-15 Euro liegt (Ahuja et al., BFI WP 2021). Das spricht dafür, alle verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, die Produktion von Impfstoffen zu beschleunigen, einÂschließlich im Zeitablauf fallender Prämien für zusätzliche, früher gelieferter Impfdosen (Fuest & Gros, ifo Schnelldienst digital 2021). Der Einwand, dies sei wegen der KomÂplexität des Produktionsverfahrens nicht möglich oder die Hersteller würden beÂreits alle Möglichkeiten ausschöpfen, ist nicht überzeugend.“ (S. 23; meine Hv.)
5. Differenz von ‚NoCovid – Teil 2‘ zu linken Ansätzen – und auch zu liberalen Ansätzen, die nicht wirtschaftsliberal sind, sondern sich um die individuellen Freiheitsrechte sorgen:
„Wegen der hohen volkswirtschaftlichen Kosten von Lockdown-Maßnahmen dürfen Schließungen von industriellen Produktionsstätten nur als letztes Mittel dienen.“ (S. 24)
„Wenn in einem letzten Schritt schließlich doch auf Lockdown-Maßnahmen und EinÂschränkung der wirtschaftlichen Aktivität zurückgegriffen werden muss, sollten neben der Infektionswahrscheinlichkeit insbesondere die Wertschöpfungsverluste bei den Schließungsentscheidungen berücksichtigt werden. Da es mit hohen Fixkosten verbunÂden ist, große Fabriken zu schließen und später wieder zu öffnen, sollten insbesondere Sektoren mit relativ zur Wertschöpfung niedriger Ansteckungsgefahr, z. B. hochautomaÂtisierte Fabriken, und Sektoren mit sehr hoher Wertschöpfung pro Beschäftigtem (insbeÂsondere das produzierende Gewerbe) weiter produzieren dürfen (Fuest, Lohse, et al. 2020). Betriebe des produzierenden Gewerbes sollten geöffnet bleiben, solange es nicht zu SARS-CoV2-Infektionen am Arbeitsplatz kommt, selbst wenn sie nicht in einer grüÂnen Zone sind und das lokale Infektionsgeschehen höher ist.“ (S. 27)
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[*] „Die Strategiepapiere erarbeitete das Team in hochproduktiven Online-Meetings. Freiwillig, ohne Auftrag, ohne zusätzliche Geldgeber. Wie eine Guerilla-Denkfabrik.“ (https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/no-covid-und-gruene-zonen-der-kuehne-plan-das-virus-in-den-griff-zu-bekommen-li.138946)
[**] Vgl. dazu die Kritik von Helmut Ridder (Vom Wendekreis der Grundrechte, in: Leviathan 1977, 467 - 521 [510]) an der Umdeutung des allgemeinen Gleichheitsssatzes in Artikel 3 AbÂsatz 1 Grundgesetz („Gleichheit vor dem Gesetze“; nicht „im Gesetze“!)
• von einem an die Exekutive adressierten Gebot der gleichen Anwendung der Gesetze auf alle BürgerInnen
• in ein an die Gesetzgebungsorgane adressiertes ‚Willkürverbot‘, das – je nach dem, wie es gerade ‚paßt‘ – sowohl mit Gleich- als auch Ungleichbehandlung vereinbart sein soll[1]:
„Was den allgemeinen Gleichheitssatz angeht, wurde es schon bei seiner frühen ersten ausführlicheren Erörterung durch das BVerfG[2] nicht einmal mehr der Erwähnung für wert erachtet, daß die Judikatur von Weimar bis zu ihrem Ende fast gar nicht, und die Literatur von Weimar nur in Teilen an der den ökonomischen Status quo zementierenden UmstülÂpung der normgetreuen Auslegung beteiligt war. Schon hiermit wird deutlich, wie unbewälÂtigt die NS-Einübung der ‚Ungleichbehandlung des Ungleichen nach dem Maß der UnÂgleichheit‘ geblieben ist, die sich ungeachtet des mit seinen Millionen von Menschenopfern in die Augen springenden Kults des ‚Herrenmenschen‘ den Sehwerkzeugen der heutigen Jurisprudenz als ein Exzeß von ‚Gleichmacherei‘ darstellt.“ (Auszug aus dem Aufsatz, der auch die zitierte Stelle enthält: http://delete129a.blogsport.de/dokumente/recht/staatliches-konsensmanagement-statt-free-speech/zum-staatstragenden-3/)
S. dazu auch: Ingeborg Maus, Rechtsgleichheit und gesellschaftliche Differenzierung bei Carl Schmitt, in: dies., Rechtstheorie und Politische Theorie im Industriekapitalismus, Wilhelm Finck Verlag: München, 1986, 111 - 139 (126 - 127).