Mindestlohn: Keine Ausnahmen für Jugendliche und Arbeitslose
Von DGB Düsseldorf
„Der DGB-Düsseldorf begrüßt den Entwurf für einen gesetzlichen Mindestlohn, der heute erstmalig im Bundestag debattiert worden ist. Das Paket müsse jedoch in einigen wichtigen Punkten nachjustiert werden, erklärte Sigrid Wolf vom DGB-Vorstand in Düsseldorf. Der Mindestlohn werde die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Millionen Menschen in der Deutschland und auch Tausenden von Beschäftigten innerhalb der DGB Region Düsseldorf Bergisch-Land verbessern. Die geplanten Ausnahmen für junge Menschen und Langzeitarbeitslose lehnt der DGB allerdings ab. Der Mindestlohn muss ohne Wenn und Aber für alle Beschäftigten gelten.“
Zum 1. Januar 2015 soll in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt werden. So hat es die große Koalition aus CDU/CSU und SPD vereinbart. In einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2017 sind allerdings Ausnahmen für tariflich vereinbarte Entgelte unter 8,50 Euro möglich.
Der dann eingeführte und kontrollierte gesetzliche Mindestlohn garantiert ein angemessenes Einkommen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein hohes Beschäftigungsniveau. Damit leistet der Mindestlohn auch einen Beitrag zur Stärkung des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells.
Die Gewerkschaften, auch in Düsseldorf werden darauf achten, dass der Mindestlohn nicht unterlaufen wird. Aber auch der Gesetzgeber muss zwingend Instrumente festlegen, mit denen der Mindestlohn auch staatlicherseits wirksam kontrolliert wird.
„Der DGB lehnt Ausnahmen beim Mindestlohn ab, für Rentnerinnen und Rentner, Langzeitarbeitslose oder Saisonkräfte. Wenn der Mindestlohn nicht ohne Wenn und Aber für alle Beschäftigten gilt, verdient er seinen Namen nicht, so DGB-Vorsitzende Sigrid Wolf. Dann verfehlt er seine Funktion als unmissverständliche Lohnuntergrenze: Zwei Millionen der Geringverdiener erhielten keinen Mindestlohn, errechnete im Januar 2014 das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. „Die exakte Zahl für Düsseldorf können wir derzeit nur schätzen, da sich hier auch einiges im dunklen Sektor bewegt“, so Wolf.
Der DGB kritisiert die Koalitionspläne, nach denen der Mindestlohn bis 2018 bei 8,50 Euro eingefroren werden soll. „Im ersten Schritt sind die 8,50 Euro richtig, das Einfrieren des gesetzlichen Mindestlohns bis 2018 wird den Erfordernissen der Betroffenen allerdings nicht gerecht“, so die DGB Chefin weiter und mahnt Nachbesserungen an: „Die Mindestlohnkommission sollte so früh wie möglich ihre Arbeit aufnehmen, und eine erste Anpassung nach oben sollte schon im Jahr 2016 erfolgen."