von Dominikus Schmidt
>>Falls nämlich die Parteibasis sich vom eigenen Programm abwendet oder etwa Entscheidungen trifft, die den Interessen ihrer sozialen Basis entgegenlaufen, ist es legitim als Mandatsträger gegen das Parteivotum und im Interesse der WählerInnen zu entscheiden. Natürlich bedeutet das nicht, dass im Fall von beliebigen Richtungsstreitigkeiten, Mandatsträger sich verselbständigen dürfen,... <<
Nun ja, die Mandatsträger "verselbständigen" sich seit je stets AUCH dadurch, daß Basis fast nie einheitlich ist, sondern der "Richtungsstreit" u. Falldifferenzen, sowie in die Basis einragende Cliquenansprüche die Regel sind. Das ist die systemische Funktion des Repräsentatismus: Verselbständigung, - bis zur Herrschaft über die Widersprüche im Feld.
Statt Kriegsherren/Her(ge)zogen(en) sich der Widersprüche bemächtigen zu lassen, bestimmt man sich die Herrschaft lieber selbst, muß die aber dann auch machen lassen, zumindest solange die Basis selbst noch unvereinheitlicht ist.
Ein guter Mandatierter befördert diese Vereinheitlichung, ein erfolgreicher bewirtschaftet die Widersprüche, damit er gebraucht wird.
>>Immerhin gibt es in einer linken Partei viele Möglichkeiten freier politisch tätig zu werden als durch Übernahme eines Mandats. <<
Dem kann ich so aus Erfahrung nicht zustimmen! Erst ein Mandat bringt leidliche 'Tätigkeits'-Freiheit.
VON: DOMINIKUS SCHMIDT
Freies Mandat? - 30-11-13 21:39