Linke fordert, Urteile der Sozialgerichte endlich zu akzeptieren

10.02.08
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Linksfraktion Wittenberg: Kreisverwaltung muss Wohnkostensätze von HARTZ-IV-Beziehern umgehend rechtssicher machen

In der letzten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses des Wittenberger Kreistages hat die Linksfraktion einen Entwurf für eine rechtssichere Angemessenheitsrichtlinie des Landkreises eingebracht. Hierzu erklärt Jörg Schindler, Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss des Kreistages:

"Bereits seit vielen Monaten moniert das Sozialgericht Dessau in Urteilen ständig die rechtswidrige Praxis der ARGE bei der Wohnkostenübernahme. Im wesentlichen geht es hierbei um drei Punkte: Erstens fordert das Sozialgericht einheitliche Sätze für alle Wohnungen, ob Alt- oder Neubau.

Zweitens fordert das Sozialgericht, dass Kosten, die bei der Kaltmiete eingespart werden, bei den Nebenkosten hinzugesetzt werden können. Drittens fordert das Sozialgericht, dass die Abfallgrundgebühr übernommen werden muss. Dennoch weigert sich der Landkreis beharrlich, diese Forderungen umzusetzen. Damit bricht der Landkreis als Vorgabeträger für die ARGE fortlaufend zu Lasten der HARTZ-IV-Bezieher geltendes Recht."

Weiter erklärt Schindler:

"Nachdem die Kreisverwaltung trotz klarer Rechtslage nicht reagiert, hat die Linksfraktion nun selbst einen rechtssicheren Entwurf einer Angemessenheitsrichtlinie vorgelegt. Dieser wird in der kommenden Ausschusssitzung am 6. März beraten. Der Entwurf enthält auch Verbesserungen für U25-Jährige und für Schwangere. Ich fordere die Kreisverwaltung auf, endlich im Sinne der Betroffenen zu handeln. Der Kreis spart rechtswidrig auf Kosten der Arbeitslosen. Rechtsansprüche von HARTZ-IV-Empfängern sind aber keine Verschiebemasse bei der Konsolidierung des Kreishaushaltes."







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