Kölner Erwerbslose in Aktion: ARGE abwickeln!

02.03.08
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Am 04.03.2008 ist der Kölner Stadtrat dazu angehalten, den finanziellen Anteil der Stadt Köln an der ARGE von bisher 8% auf 12,6% zu erhöhen. Peter Welters, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit in Köln, drohte Oberbürgermeister Schramma unmissverständlich, andernfalls den Kooperationsvertrag fristgerecht zum 31.03.2008 und mit Wirkung ab 01.01.2009 einseitig zu kündigen.
Die KEAs (Kölner Erwerbslose in Aktion e.V.) sprechen sich sowohl angesichts der katastrophalen Verhältnisse für Erwerbslose im ursächlichen Zusammenhang der ARGE bzw. im Sinne der Strategie von Verfolgungsbetreuung, Gängelei, Arbeitszwang und Sanktionierung, als auch hinsichtlich einer nicht hinnehmbaren Verschwendung von Steuergeldern für die sofortige Abwicklung der ARGE Köln aus.
Nahezu sämtliche Angebote bzw. ausgeübten Praktiken dieser ARGE stehen nicht im Verhältnis zu den Bedürfnissen der Betroffenen und zur Lage und Entwicklung des realen Arbeitsmarktes, fördern statt dessen aktiv und ggf. politisch nicht neutral den Beschäftigungssektor in einem konstruierten Ersatz-Arbeitsmarkt mit grotesk begründeten 1-Euro-Jobs und menschlich erniedrigenden Maßnahmen im Bereich der (psychologischen) Gesundheits-/Eignungs-/ Verwertungsfeststellung; fördern den Billiglohnsektor auf breiter Front und tragen so sogar zur Steigerung der Erwerbslosigkeit und nicht minder zur krankheitsbedingten "Arbeitsunfähigkeit" großer Teile der Betroffenen bei; wirken abwertend, disziplinierend und real unterdrückend gegenüber potenziellen ArbeitnehmerInnen.
Das Modell "ARGE" i. S. des SGB II bzw. "Hartz IV" kann die Situation erwerbsloser Menschen nicht verbessern und wird darüber hinaus die sozialen Widersprüche innerhalb dieser Gesellschaft weiter verschärfen.
Aus diesem Grund möchten die KEAs die verantwortlichen RatspolitikerInnen in Köln anregen, gemeinsam mit den verantwortlichen Bundesministerien über ein experimentelles "Kölner Modell" nachzudenken, wo sich das "Amt" darauf beschränkt:
• die Leistungen für Wohnen und Leben testweise in Art eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) auszuzahlen;
• qualitativ gute Unterstützung (Beratung, Eingliederungshilfen, Überbrückungsgeld, Kredite ...) zu gewähren, wo Menschen darum bitten;
• die Förderungsmechanismen so genannter 1-Euro-Jobs ggf. für sozialversicherungspflichtige
Teilzeitstellen zu verwenden, was der gleichen Brutto-Finanzierung (Verwaltungspauschale etc.) derlei Maßnahmen entspräche und somit durchaus machbar wäre.
Das "Kölner Modell" soll sowohl beratend als auch auswertend von einem Gremium wissenschaftlich tauglich begleitet werden, das unabhängige Betroffenen-Organisationen, Universitäten, Gewerkschaften, Politik u. ä. gleichermaßen berücksichtigt. (Die KEAs warnen an dieser Stelle ausdrücklich vor den Einsatz von Unternehmensberatungen!)
Sofern angesichts zahlreicher nur befristet laufender Arbeitsverträge mit freiwerdendem Personal der ARGE zu rechnen ist, sprechen sich die KEAs für eine großzügige, einmalige Abfindung aus.







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