Recht auf Arbeit oder Recht auf bedarfsgerechte Alimentierung?


08.03.10
Sozialstaatsdebatte 

 

von Christa P. Meist

Die Auseinandersetzung um eine menschenwürdige soziale Sicherung für alle, weithin reduziert auf die plakative Forderung „Hartz IV muss weg!“ hat die m. E. zentrale Frage in der Auseinandersetzung mit der Kapitalseite in den Hintergrund treten lassen: Wie lässt sich das - auch in der Deklaration der Menschenrechte festgehaltene - Recht auf Arbeit durchsetzen?

Zustandsbeschreibung

Im Interesse der Profitmaximierung fand in den letzten Jahrzehnten folgender Vorgang statt:

- In den Betrieben wurde weitgehend variables Kapital durch 
   konstantes Kapital (Fertigungsautomaten ...) ersetzt.
- In allen Betrieben fand zudem  eine enorme Verdichtung der Arbeit
   statt, die bei den Beschäftigten zunehmend zu gesundheitlichen
   Schäden führt. (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische
   Erkrankungen ...)
- Die deshalb nicht mehr benötigten Arbeitskräfte wurden entlassen,
  die Arbeitslosigkeit stieg an.

Der durch die anhaltende Massenarbeitslosigkeit erzeugte Druck auf die Lohnabhängigen zwang diese, vermehrt Arbeit unter  menschenunwürdigen Bedingungen anzunehmen, verschärfte die Konkurrenz unter den Lohnabhängigen und führte so sowohl zu einer Schwächung der Position der einzelnen Lohnabhängigen als auch zu einer Schwächung der Kampfkraft der Gewerkschaften.

Ein Teil der Lohnabhängigen hat in der Folge eine Argumentationsfigur der Kapitalseite anscheinend ohne weitere Prüfung übernommen. Sie akzeptieren deren Aussage, der Gesellschaft ginge die Arbeit aus. Auf der Grundlage  dieser grundsätzlichen Akzeptanz eines Theorems der Kapitalseite entwickelten sich die Forderungen nach einem  bedingungslosen Grundeinkommen und nach einer menschenwürdig aufgebesserten Alimentierung derer, die aus dem Arbeitsprozess ausgeschlossen wurden. So entstand eine  langsam aber stetig steigende Differenz zwischen der unmittelbaren Interessenlage  von Arbeitsplatzbesitzern, die befürchten durch steigende Sozialabgaben die Erwerbslosen alimentieren zu müssen, und den Erwerbslosen, die -  da sie ihr Recht auf materielle Sicherheit gegenüber der Kapitalseite nicht mehr mit Hilfe von Streikmaßnahmen durchsetzen können – dieses Recht auf materielle Teilhabe unter Verwendung des Begriffs „Verteilungsgerechtigkeit“ auf politischem Weg gegenüber dem Staat einklagen, einklagen müssen.

Analyse

Der Begriff „Verteilungsgerechtigkeit“ trägt dazu bei, den ursprünglichen Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit zu verschleiern, indem er die Herstellung von „Gerechtigkeit“, d. h. letztendlich den Kampf um einen höheren Anteil am gesellschaftlich erzeugten Reichtum, aus der Sphäre der Produktion und der unmittelbaren Auseinandersetzung mit dem Kapital schiebt und dem Staat überantwortet, der über Steuern einen Ausgleich herbeiführen soll und der gesellschaftliche Integration und Kohäsion gewährleisten soll.
In der Folge wird der grundlegende Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit verwischt; die Kräfte, die zu einer Gewichtsverschiebung zwischen Kapital und Arbeit beitragen könn(t)en, nämlich die lohnabhängig Beschäftigten und ihre Gewerkschaften, werden von Erwerbslosen misstrauisch beäugt. Ihnen wird, in völliger Verkennung der real vorhandenen Kampffähigkeit, z. T. sogar vorgeworfen, sie verrieten trotz aller Kampagnen für Mindestlöhne (NGG und ver.di) und „gute Arbeit“ (IGM), die Interessen der Erwerbslosen und damit die Interessen aller Lohnabhängigen.
Ein Teil der erwerbslosen Lohnabhängigen macht sich so, bewusst oder unbewusst,  zu Unterstützern der altbekannten Strategie der Kapitalseite, Gruppen von Lohnabhängigen gegeneinander auszuspielen. Die Strickmuster unterschiedlichster Ausprägung sind bekannt: Alte gegen Junge, Gesunde gegen Kranke, Arbeitsplatzbesitzer gegen Erwerbslose, um hier die wichtigsten zu benennen.

Gegenstrategien

Es ist vor diesem Hintergrund nicht einheits- und/ oder solidaritätsstiftend, Gewerkschaften und ihren  aktiven Mitgliedern und Funktionären grundsätzlich  „sozialpartnerschaftliches Verhalten“ zu unterstellen und sie damit als Organisation und als Einzelpersonen einem Generalverdacht „klassenverräterischen Verhaltens“  auszusetzen. Es erhebt sich vielmehr die Frage, ob Linke (im umfassenden Sinn) in Bewegungen und in Parteien, nicht alles daran setzen sollten, diesem Generalverdacht entgegen zu wirken und in eine konstruktive Debatte über gemeinsame Ziele und abgesprochenes Handeln von Erwerbslosen und Beschäftigten einzutreten.
An anderer Stelle  
www.kurt-eisner-verein.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/091215_SR_13_Grundeinkommen.pdf  und
http:www.cpmhnz.de/resources/BLG+-+Ideologie.pdf
haben andere und ich bereits ausführlich begründet, warum ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ , d. h. implizit die Anerkennung eines „Rechts auf Faulheit“,  für  noch Beschäftigte und für die Gewerkschaften auf der politischen Handlungsebene  nicht anschlussfähig ist. Zentraler Punkt ist dabei der Wert der Arbeit , auch der entfremdeten Arbeit, im Rahmen einer möglichst autonomen Sicherung der materiellen Existenz, der Wert der Arbeit für die Erhaltung und Entfaltung der produktiv-schöpferischen Kräfte des Menschen und der Wert der Arbeit als Teilhabe am gesellschaftlichen Wertschöpfungsprozess, der die  Legitimationsbasis ist jeglicher Form von  Mitbestimmung über die Verwendung des gesellschaftlich erzeugten Überschusses.

Antikapitalistische Politik muss deshalb darauf gerichtet sein, die Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit wieder von der politischen Sphäre der Auseinandersetzung um „Hartz IV“  in die wirtschaftliche Sphäre zurück zu verlagern.
Antikapitalistische Politik muss  darauf gerichtet sein, die bis jetzt in weiten Teilen auseinanderklaffenden kurzfristigen Interessen der Beschäftigten und der Erwerbslosen mit einer mittelfristigen Perspektive zusammenzuführen.
Diese Perspektive kann, beide Gruppen der Lohnabhängigen berührend und schlagwortartig zusammengefasst nur heißen: Arbeit für alle!
Doch wie wäre das zu bewerkstelligen?
M. E. In erster Linie im Rahmen der Forderung „Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich.“ In dieser sprachlichen Formel ist sowohl das Interesse der vom Arbeitsprozess Ausgeschlossenen an gesellschaftlicher Teilhabe aufgehoben, als auch das Interesse der Beschäftigten, nicht weiterhin zwar materiell leidlich gesichert zu sein, aber nur um den Preis eines enormen Raubbaus an der physischen und psychischen Gesundheit der arbeitenden Menschen.
Die Forderung nach „Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich“ kann sowohl Leitlinie für politisch-parlamentarisches Handeln sein als auch Leitlinie für die betriebsbezogene Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit, trägt also  dazu bei, betriebliches, gewerkschaftliches Handeln und politisches Handeln zu synchronisieren und in der Gesamtheit durchsetzungsfähiger zu machen.
Diese Leitlinie schließt auch diejenigen ein, denen zur Zeit Arbeit nur in Form von „Krümeln“ ermöglicht wird, die für eine eigenständige, materiell gesicherte Lebensführung nicht ausreichen. Gelänge es, die reguläre Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden herunterzufahren würde sich dies unmittelbar in folgenden Bereichen auswirken:

- Der sog. „Arbeitsmarkt“ würde deutlich zugunsten der Beschäftigten  entlastet, höhere Beschäftigung würde zu verbesserter Streikfähigkeit beitragen.
- Im Verhältnis zum Norm-Arbeitstag würden die „Krümel“ größer. 
Der Einstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wäre bei dementsprechend niedrigerer Stundenzahl/Woche gegeben.

Versuche, die beiden Hauptgruppen der Lohnabhängigen, Erwerbslose und Beschäftigte, auf der Grundlage  der Mindestlohnforderung und der Abwehr von „Hartz IV“ zusammenzuführen, sind bisher weitgehend gescheitert. Der zentrale Punkt „Arbeitszeitverkürzung“ muss deshalb sowohl in der außerparlementarischen Bewegung als auch in den Gewerkschaften und auf der parlamentarischen Ebene (Absenkung der maximal zulässigen wöchentlichen Arbeitszeit auf europäischer und nationaler Ebene) deutlich stärker gewichtet werden. Die „Triade“ der sozialen Bewegungen, ganz gleich mit welchem Zahlentripel, trägt dem bereits Rechnung. Eine ausschließliche Orientierung auf  eine politisch durchzusetzende, möglichst hohe existenzsichernde und repressionsfreie Grundsicherung scheint mir dagegen bezogen auf den Grundkonflikt zwischen Kapital und Arbeit wenig zielgerichtet und deshalb auch wenig durchsetzungsfähig zu sein.


VON: CHRISTA P. MEIST






<< Zurück